Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe, Vermietungen und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung als durch uns anerkannt. Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc. einschließlich der durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform oder unserer
schriftlicher Bestätigung.

2.Bestellung
Bestellungen bedürfen stets der Textform unter Angabe unserer Artikelbezeichnungen bzw. Bestellnummern und der erforderlichen technischen Angaben. Abbildungen in unseren Katalogen sowie auf unserer Homepage im Internet und Preislisten sind unverbindlich und sind als annähernd zu betrachten. Notwendige
Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Optik, Form und Lieferumfang behalten wir uns vor .Bei Bestellungen auf Grundlage des jeweils gültigen Kataloges, von uns veröffentlichen Angeboten oder auf Basis unserer Angebote auf unserer Internet-Homepage, erhält der Mieter eine unverbindliche Reservierungsbestätigung.
Ein wirksamer Vertrag kommt sodann erst mit der schriftlichen Annahme der Kundenbestellung durch uns zu Stande. Individuell durch uns erstellte Angebote können nur sofort, bzw. innerhalb der vereinbarten oder üblichen Fristen gemäß § 147 BGB angenommen werden.

3.Annullierung der Bestellung durch den Mieter
Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Bestellung möglich. Der Auftrag muss in Textform annulliert werden. Die bis dahin eventuell entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird bis 5 Tage vorher 50%, danach
der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Artikel noch vermietet werden können. In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.

4.Preise und Bezahlung
Alle Preise sind freibleibend; sie gelten ab unserem Lager in Dresden inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlung erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, durch Vorabüberweisung auf unser Konto oder bei Abholung mit EC-Karte. Wir akzeptieren keine Barzahlung. Wir behalten uns Vorauskasse vor.
Alle Preise sind Abholpreise.

5. Lieferung und Lieferfristen
Lieferungen erfolgen, sofern vereinbart, zu ebener Erde bis hinter die erste verschließbare Tür. Die Lieferungen sind von dem Mieter bei Übernahme unverzüglich auf Richtigkeit, Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und gegenzuzeichnen. Verspätete Rügen werden nicht anerkannt.
Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Mieters, unfrei ab unserem Lager in Dresden. Schadensersatz bei Lieferverzug kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangt werden.

6. Montage
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Montage- und Aufstellarbeiten zu leisten, die über die vereinbarte Lieferung hinausgehenden Montageleistungen werden von uns nur im Einzelfall auf Wunsch und nach Absprache mit uns durchgeführt.

7. Vertragsdauer und Überlassung
Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den im jeweiligen Mietvertrag genannten Zeitpunkten. Die Mietzeit wird nach Mieteinheiten berechnet. Für den Zeitraum Montag bis Freitag beträgt die Mieteinheit je einen Tag. Am Wochenende gilt als eine Mieteinheit die Zeit von Freitag 10:00 Uhr bis Montag 10:00.
Wir stellen das Mietgut mit Zubehör und Betriebsanleitung spätestens zu Beginn der Mietzeit an unserem Sitz in Dresden zur Abholung bereit.
Sofern die Anlieferung und Abholung durch uns erfolgen soll, stimmen wir mit dem Mieter den Ort und die weiteren Modalitäten der Lieferung im Rahmen des Vertragsschlusses einvernehmlich ab.

8. Behandlung des Mietgutes
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln, nur von eingewiesenem Personal bedienen oder verwenden zu lassen und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Gebrauch einzusetzen. Der Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit weiterhin,
die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an uns zurückzugeben. Ist eine Rückabholung vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut abholfertig und auflade bereit zu halten.
Das Mietgut muss am Abhol- oder Rückgabetag ordnungsgemäß gereinigt, soweit keine Regelung über die Reinigung durch uns getroffen wurde, zurückgegeben werden. Wenn eine Abholung durch uns vereinbart wurde, muss zu dem vereinbarten Abholzeitpunkt das Mietgut sortiert aufgestapelt zu ebener Erde
bereitstehen. Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an uns zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Mieter den Neuwert auf der Basis unserer Wiederbeschaffungskosten
zu erstatten.

9. Rücknahme des Mietgutes
Die Rücknahme des Mietgutes erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, durch Anlieferung des Mieters in das Lager.
Die Annahme durch den Vermieter erfolgt unter Vorbehalt. Die Vollständigkeit sowie die Unversehrtheit der vermieteten Artikel werden bis spätestens 3 Werktage nach Anlieferung festgestellt. Der Mieter hat nach Mitteilung über Fehlmengen bzw. Verluste die Möglichkeit innerhalb von 3 Werktagen diese durch evtl. noch
beim Mieter verbliebene Bestände auszugleichen. Etwaige Fehlmengen, Beschädigungen oder Verluste werden nach Ablauf dieser Frist dem Mieter in Rechnung gestellt.

10.Eigentumsvorbehalt
Der Mieter ist verpflichtet, über die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht zu verfügen, diese insbesondere nicht an Dritte zu übereignen oder zu verpfänden. Der Mieter ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.

11.Gefahrenübergang
Die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Ware geht bei Lieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge mit der Übergabe auf den Mieter über. Wird die Ware durch ein von uns beauftragtes Unternehmen oder durch den Mieter selbst transportiert, so geht die Gefahr mit der der Beladung des Fahrzeuges des Drittunternehmers
oder der Übergabe an den Mieter auf diesen über.

12.Rücktritt vom Vertrag
Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Mieter über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unwahre Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dies beantragt wurde. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters ist in diesen
Fällen ausgeschlossen.

13.Gewährleistung
Sollten die von uns gelieferten Waren fehlerhaft sein oder eine von uns zugesicherte Eigenschaft tatsächlich nicht enthalten sein, so sind wir zunächst berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder nachbessern zu lassen, oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder
eine Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht erfolgen, ist der Mieter berechtigt, Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) des Vertrages zu verlangen.
Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind sofort nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel und
Schäden, welche aufgrund von Verschulden des Mieters durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, vermeidbare Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Handhabung entstehen.
Das Gleiche gilt bei Mängeln und Schäden, die durch vom Mieter selbst gestellte Materialien bedingt sind.

14. Beschränkung der Garantiehaftung und Einschränkung der Minderungsrechte
Eine verschuldensunabhängige Haftung von uns für Mängel, die bei Mietvertragsschluss vorhanden sind, ist ausgeschlossen. Die Anwendung des § 536a Abs. 1 S1, Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen.
Der Mieter ist verpflichtet, uns gegenüber Schäden an dem Mietgut unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die vorgenommen wurden, ohne zuvor von uns Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben, zu fordern. Hiervon ausgenommen sind
Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug erforderlich sind. Im Übrigen ist der Mieter im Falle unterlassener rechtzeitiger Mitteilung nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist unser Sitz in Dresden, Gerichtsstand ist Dresden.

16.SalvatorischeKlausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Stand: Juni/ 2021