Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vermieter und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
- Vertragsschluss
Bestellungen und Reservierungsanfragen können schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
Die Darstellung von Produkten und Leistungen in Katalogen, Preislisten, Prospekten oder auf der Internetseite stellt kein verbindliches Angebot dar.
Eine Reservierungsbestätigung dient ausschließlich der unverbindlichen Reservierung der angefragten Mietgegenstände und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
Ein Mietvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme der Bestellung durch den Vermieter in Textform zustande.
Der Vermieter behält sich technische, konstruktive oder optische Änderungen vor, soweit diese für den Mieter zumutbar sind und den vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen.
- Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann einen Auftrag in Textform stornieren.
Bei einer Stornierung bis zehn Kalendertage vor Beginn der Mietzeit werden lediglich bereits angefallene und nachweisbare Aufwendungen berechnet.
Bei einer Stornierung zwischen dem 10. und dem 5. Kalendertag vor Mietbeginn können bis zu 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet werden.
Bei einer späteren Stornierung kann der volle Mietpreis berechnet werden.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann der Vermieter die Mietgegenstände anderweitig vermieten, reduziert sich die Stornierungsgebühr entsprechend.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Vorabüberweisung oder bei Abholung mittels EC- bzw. Girokarte.
Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich als Abholpreise ab Lager Dresden.
- Lieferung und Abholung
Sofern eine Lieferung vereinbart wird, erfolgt diese bis hinter die erste verschließbare Tür auf ebener Erde.
Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf offensichtliche Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen.
Erkennbare Mängel sollen unverzüglich angezeigt werden. Die gesetzlichen Rechte des Mieters bleiben hiervon unberührt.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Montageleistungen
Montage- oder Aufstellarbeiten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Zusätzliche Montageleistungen werden gesondert berechnet.
- Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
Eine Tagesmiete umfasst grundsätzlich einen Kalendertag.
Eine Wochenendmiete umfasst den Zeitraum von Freitag 10:00 Uhr bis Montag 10:00 Uhr.
Die Mietgegenstände werden spätestens zu Beginn der Mietzeit zur Abholung bereitgestellt oder zum vereinbarten Ort geliefert.
- Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
Die Nutzung darf nur durch eingewiesene und geeignete Personen erfolgen.
Der Mieter hat die Mietgegenstände vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu schützen.
Nach Ende der Mietzeit sind die Mietgegenstände vollständig, grob gereinigt und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden, wobei übliche Gebrauchsspuren außer Betracht bleiben.
Ist eine Abholung durch den Vermieter vereinbart, sind die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt verladebereit bereitzustellen.
- Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände, soweit er diese zu vertreten hat.
Bei reparaturfähigen Schäden sind die erforderlichen Reparaturkosten zu ersetzen.
Bei Verlust oder Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Nutzungsdauer des Mietgegenstandes zu ersetzen.
- Rückgabe und Prüfung
Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich am Lager des Vermieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der vollständigen Überprüfung.
Fehlmengen oder Beschädigungen werden innerhalb von fünf Werktagen nach Rückgabe festgestellt und dem Mieter mitgeteilt.
Der Mieter erhält Gelegenheit, festgestellte Fehlmengen innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung nachzuliefern.
- Eigentum
Sämtliche Mietgegenstände bleiben während der gesamten Vertragsdauer Eigentum des Vermieters.
Eine Veräußerung, Verpfändung oder sonstige Verfügung über die Mietgegenstände ist unzulässig.
- Rücktritt des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- der Mieter bei Vertragsschluss wesentliche falsche Angaben gemacht hat,
- eine vereinbarte Vorauszahlung trotz Fristsetzung nicht geleistet wird,
- Tatsachen bekannt werden, die die Erfüllung des Vertrages erheblich gefährden.
Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Mängel und Gewährleistung
Der Vermieter wird berechtigte Mängelansprüche nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfüllen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, kann der Mieter die Miete angemessen mindern oder nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
Die Gewährleistung entfällt für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, natürlichen Verschleiß oder äußere Einwirkungen entstehen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind.
- Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts ausgeschlossen werden.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dresden.
- Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters enthalten und auf der Internetseite abrufbar.
- Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Besondere Bestimmungen für Geschirr, Mobiliar, Küchentechnik, Zelte und Hüpfburgen
19.1 Geschirr, Gläser, Besteck und Kleinteile
Die Rücknahme von Geschirr, Gläsern, Besteck und sonstigen Kleinteilen erfolgt unter Vorbehalt einer späteren Nachzählung.
Fehlmengen und Bruch bis zu einem Wert von 2 % des jeweiligen Mietwertes gelten als vertragsgemäß und werden nicht gesondert berechnet.
Übersteigen Fehlmengen oder Bruch diesen Freibetrag, wird lediglich der darüber hinausgehende Schaden berechnet.
Der Vermieter ist berechtigt, Fehlmengen, Bruch oder Beschädigungen innerhalb von fünf Werktagen nach Rückgabe festzustellen und nachträglich in Rechnung zu stellen.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
19.2 Reinigung von Geschirr
Geschirr, Gläser und Besteck müssen nicht gespült zurückgegeben werden.
Vor der Rückgabe sind Speisereste, Getränkereste, Müll und sonstige grobe Verunreinigungen zu entfernen.
Werden die Mietgegenstände in einem Zustand zurückgegeben, der eine außergewöhnliche Reinigung erforderlich macht, können die hierdurch entstehenden Kosten gesondert berechnet werden.
19.3 Küchentechnik
Küchentechnische Geräte sind vollständig gereinigt zurückzugeben.
Der Anschluss und Betrieb hat ausschließlich entsprechend den Bedienungsanleitungen und Sicherheitsvorschriften zu erfolgen.
Für Schäden durch unsachgemäße Bedienung, mangelnde Reinigung oder Überlastung haftet der Mieter.
19.4 Mobiliar
Mietmöbel sind pfleglich zu behandeln.
Veränderungen, Beklebungen, Bohrungen, Verschraubungen oder Lackierungen sind unzulässig.
19.5 Zelte
Nach Übergabe eines aufgebauten Zeltes obliegt die ordnungsgemäße Nutzung dem Mieter.
Witterungsbedingte Umstände berechtigen grundsätzlich nicht zur kostenfreien Stornierung, Kündigung oder Minderung.
19.6 Hüpfburgen
Hüpfburgen dürfen ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person betrieben werden.
Die Sicherheits- und Nutzungsvorgaben des Vermieters sind einzuhalten.
Der Betrieb bei Sturm, Gewitter, Starkregen oder vergleichbaren Wetterlagen ist untersagt.
19.7 Transportmittel und Verpackungen
Transportkisten, Gläserkörbe, Besteckkästen, Thermoboxen, Rollwagen, Transportgestelle, Paletten, Transporthauben und sonstige Verpackungs- und Transportmittel sind vollständig und unbeschädigt zurückzugeben.
Fehlende oder beschädigte Transportmittel werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
19.8 Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe der Mietgegenstände eine angemessene Kaution zu verlangen.
Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
19.9 Dokumentation
Der Vermieter ist berechtigt, den Zustand der Mietgegenstände bei Übergabe und Rückgabe fotografisch oder per Video zu dokumentieren.